Hygienekonzept

zur Vollversammlung am 12. Oktober im Alten Stadttheater Eichstätt

Es gilt die sogenannte 3G-Regelung.

Das heißt, Sie können an der Veranstaltung nur teilnehmen, wenn Sie:

  • entweder gegen das Corona-Virus geimpft
  • oder genesen
  • oder negativ auf das Corona-Virus getestet sind. 

Der Zutritt ist nur mit einem der folgenden Nachweise erlaubt: 

  • Vollständiger Impfnachweis (die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage vergangen sein)
  • Nachweis einer vollständigen Genesung (positiver PCR-Test muss mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegen)
  • Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden
  • oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden

Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schülerinnen und Schüler die in der Schule ohnehin regelmäßig getestet werden (bitte Schulbesuchsbescheinigung oder ähnlichen Nachweis mitbringen)

In den Räumen des Alten Stadttheaters gilt Maskenpflicht! An den Plätzen können diese jedoch abgenommen werden. Für ausreichend Sicherheitsabstand ist gesorgt.

Ihr

Behindertenbeirat Eichstätt

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